FAHRRAD­VERSICHERUNG

Vertraut versichert

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Annahmerichtlinien

Versicherbar sind
  • Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Schäden durch Vandalismus
  • Beschädigungen bei Unfall
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Neuwertentschädigung
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor oder Steuerungsgeräten
  • Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Nicht versicherbar sind
  • Schäden die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Aufwendungen für Wartungsarbeiten/ Inspektionen
  • Fahrräder für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
  • Fahrräder, für die kein Original-Händlerbeleg vorliegt
  • Schäden die bei Downhill-Fahrten entstehen