PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Verlässlich versichert – mit der MVK
Annahmerichtlinien
Versicherbar sind ausschließlich private Risiken.
Unerwünschte Risiken sind
- Risiken, die vom Vorversicherer wegen Schaden gekündigt wurden.
- Risiken, die vom Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Erst- oder Folgebeitrages gekündigt wurden.
- Risiken, dei mehr als zwei Vorschäden in den letzten fünf Jahren hatten und eine Gesamtschadenhöhe von mehr als 1.000 Euro.
Abweichungen zu den unerwünschten Risiken sind im Einzelfall und mit gesonderter Prüfung möglich.