PRIVAT­HAFT­PFLICHT­VERSICHERUNG

Verlässlich versichert – mit der MVK

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Annahmerichtlinien

Versicherbar sind ausschließlich private Risiken.
Unerwünschte Risiken sind
  • Risiken, die vom Vorversicherer wegen Schaden gekündigt wurden.
  • Risiken, die vom Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Erst- oder Folgebeitrages gekündigt wurden.
  • Risiken, dei mehr als zwei Vorschäden in den letzten fünf Jahren hatten und eine Gesamtschadenhöhe von mehr als 1.000 Euro.
  • Abweichungen zu den unerwünschten Risiken sind im Einzelfall und mit gesonderter Prüfung möglich.

     

Ausgezeichnet versichert