HAUSRATVERSICHERUNG
Verlässlich versichert - damit Sie auch in Zukunft entspannt wohnen können
Annahmerichtlinien
Versicherbar ist der Hausrat
- in ständig bewohnten Wohnungen oder Einfamilienhäusern innerhalb geschlossener Ortschaften, die einer massiven Bauart (kein Holz- oder Fachwerkhäuser mit Lehmfüllung und mit weichem Dach, kein Reetdach) entsprechen und deren sämtliche Außentüren und Wohnungseingangstüren mit außenbündigen Sicherheitsschlösser versehen sind.
- wenn keine feuergefährlichen Betriebe oder Läger im Gebäude oder in der Nachbarschaft innerhalb 10 Meter Entfernung sind.
Nicht versicherbar ist der Hausrat
in landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Gebäuden, die von landwirschaftlichen Gebäuden nicht getrennt sind.
in Wohngemeinschaften.
in Wochenend-, Ferien- oder Jagdhäusern.
mit mehr als zwei Vorschäden oder einer Entschädigung von mehr als 1.000 Euro in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung.
wenn das Risiko vom Vorversicherer gekündigt wurde.
Abweichungen zu den unerwünschten Risiken sind im Einzelfall und mit gesonderter Prüfung möglich.