HAUSRAT­VERSICHERUNG

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Annahmerichtlinien

Versicherbar ist der Hausrat
  • in ständig bewohnten Wohnungen oder Einfamilienhäusern innerhalb geschlossener Ortschaften, die einer massiven Bauart (kein Holz- oder Fachwerkhäuser mit Lehmfüllung und mit weichem Dach, kein Reetdach) entsprechen und deren sämtliche Außentüren und Wohnungseingangstüren mit außenbündigen Sicherheitsschlösser versehen sind.

     

  • wenn keine feuergefährlichen Betriebe oder Läger im Gebäude oder in der Nachbarschaft innerhalb 10 Meter Entfernung sind.

     

Nicht versicherbar ist der Hausrat 
  • in landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Gebäuden, die von landwirschaftlichen Gebäuden nicht getrennt sind. 

  • in Wohngemeinschaften.

  • in Wochenend-, Ferien- oder Jagdhäusern.

  • mit mehr als zwei Vorschäden oder einer Entschädigung von mehr als 1.000 Euro in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung.

  • wenn das Risiko vom Vorversicherer gekündigt wurde.

  • Abweichungen zu den unerwünschten Risiken sind im Einzelfall und mit gesonderter Prüfung möglich.

     

Ausgezeichnet versichert