Annahmerichtlinien
Versicherbar sind
- Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 50 kWP sowie Stromspeicher bis 20 kWh und Ladestationen (Wallbox) für Elektromobilität
- Anlagen, die bei Versicherungsbeginn nicht älter als 5 Jahre sind
- Über den Onlineabschluss Anlagen bis zu einem Gesamtwert von 250.000 Euro. Bei größeren Anlagen stellen Sie Ihre Anfrage an kontakt@mvk-versicherung.de
Nicht versicherbar sind
- Photovoltaikanlagen auf Freiflächen
- Anlagen, die älter als 5 Jahre sind
- Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
- Schäden durch Innere Unruhen
- Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Schäden durch Erdbeben
- Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren