PHOTOVOLTAIK VERSICHERUNG 

Umfassend versichert

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Annahmerichtlinien

Versicherbar sind
  • Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 50 kWP sowie Stromspeicher bis 20 kWh und Ladestationen (Wallbox) für Elektromobilität
  • Anlagen, die bei Versicherungsbeginn nicht älter als 5 Jahre sind
  • Über den Onlineabschluss Anlagen bis zu einem Gesamtwert von 250.000 Euro. Bei größeren Anlagen stellen Sie Ihre Anfrage an kontakt@mvk-versicherung.de
Nicht versicherbar sind
  • Photovoltaikanlagen auf Freiflächen
  • Anlagen, die älter als 5 Jahre sind
  • Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
  • Schäden durch Innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Schäden durch Erdbeben
  • Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren