PRIVAT- UND BERUFS­RECHTSSCHUTZ­VERSICHERUNG

Bestens versichert bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag und Beruf

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Annahmerichtlinien

Versicherbar sind 
  • ausschließlich private Risiken im Rahmen der im Tarif aufgeführten Leistungsarten.
Nicht versicherbar sind
  • Risiken, die vom Vorversicherer aufgrund von Schaden oder Nichtzahlung des Erst-oder Folgebeitrages gekündigt wurden.

  • Risiken, zu denen in den letzten drei Jahren Schadenfälle eingetreten sind.