PRIVAT- UND BERUFSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Bestens versichert bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag und Beruf
Annahmerichtlinien
Versicherbar sind
- ausschließlich private Risiken im Rahmen der im Tarif aufgeführten Leistungsarten.
Nicht versicherbar sind
Risiken, die vom Vorversicherer aufgrund von Schaden oder Nichtzahlung des Erst-oder Folgebeitrages gekündigt wurden.
Risiken, zu denen in den letzten drei Jahren Schadenfälle eingetreten sind.