Annahmerichtlinien
Wichtig für die Annahme
Unfällen im Haushalt, in der Freizeit, im Urlaub sowie im Beruf
Verkehrsunfällen, sofern diese außerhalb der Arbeits-/ Schulzeit inkl. Hin- und Rückweg geschehen
Unfallbedingten kosmetischen Operationen
Chronischen Infektionskrankheiten
Infektionen durch einen Zeckenbiss (FSME, Borreliose etc.)
Todesfälle durch Ertrinken und Ersticken unter Wasser sowie Erfrierungen
Unfällen durch verordnete Medikamente
Unfällen durch körpereigene Ursachen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt
Nicht versicherbar sind
Unfallverletzungen, die sich im Rahmen der Begehung einer Straftat ergeben
Vorsätzlicher Selbstschädigung
- Selbstverursachten Krankheiten wie z. B. Diabetes
- Sachschäden (z. B. kaputte Brille, Kleidung etc.)