Annahmerichtlinien
Versicherbar sind
- Grundwasser-, Luft-Luft-, oder Luft-Wasser-Wärmepumpen die mit dem Wohnhaus oder dem zugehörigen Grundstück fest verbunden sind.
- Anlagen, die bei Versicherungsbeginn nicht älter als 5 Jahre sind.
- Wärmepumpen bis zu 30 Kw Leistung und einem Wert bis 50.000 Euro. Bei größeren Anlagen stellen Sie Ihre Anfrage an kontakt@mvk-versicherung.de
Nicht versicherbar sind
- Wärmepumpen auf Freiflächen
- Anlagen, die älter als 5 Jahre sind
- Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
- Schäden durch Innere Unruhen
- Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Schäden durch Erdbeben
- Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren