WÄRMEPUMPEN VERSICHERUNG

Umfassend versichert

Vertrag beantragen

Zurück

Annahmerichtlinien

Versicherbar sind
  • Grundwasser-, Luft-Luft-, oder Luft-Wasser-Wärmepumpen die mit dem Wohnhaus oder dem zugehörigen Grundstück fest verbunden sind.
  • Anlagen, die bei Versicherungsbeginn nicht älter als 5 Jahre sind.
  • Wärmepumpen bis zu 30 Kw Leistung und einem Wert bis 50.000 Euro. Bei größeren Anlagen stellen Sie Ihre Anfrage an kontakt@mvk-versicherung.de
Nicht versicherbar sind
  • Wärmepumpen auf Freiflächen
  • Anlagen, die älter als 5 Jahre sind
  • Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
  • Schäden durch Innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Schäden durch Erdbeben
  • Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren